Weniger Plastik im Alltag

Zum Schutz des Meeres und der Umwelt

Was kann ich tun um meine Umwelt zu schützen?

Ab Mittwoch, den 16. Juni 2021 unterstützen wir dich mit verschiedenen Büchern, die dir zeigen wie Du mit kleinen Schritten deine Umwelt schützen und erhalten kannst.

Ein Besonderer Dank geht an die Buchverlage die uns bei dieser Aktion unterstützen:

Weitere Bücher

Hintergrund zu dieser Aktion

Einweg-Plastik wird verboten

Viele Einwegplastikprodukte sind ab dem 3. Juli 2021 in der EU verboten. Dazu gehören etwa Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe oder Einweg-Geschirr aus konventionellem Plastik und aus "Bioplastik". Auch To-go-Becher und Einweg-Behälter aus Styropor dürfen in der EU nicht mehr produziert und in den Handel gebracht werden.

 

Welche Einweg-Kunststoffprodukte sind ab dem 3. Juli verboten?

Einwegbesteck und -geschirr aus Plastik, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff sowie To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essenbehälter aus expandiertem Polystyrol (bekannt als Styropor) dürfen ab dem 3. Juli 2021 EU-weit nicht mehr produziert werden. Der Handel kann vorhandene Ware abverkaufen. 

 

Verboten werden zudem Wegwerfteller, -becher oder -besteck, aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen. Das gleiche gilt für Einweggeschirr aus Pappe, das nur zu einem geringen Teil aus Kunststoff bestehen oder mit Kunststoff überzogen ist.

 

Kennzeichen auf weiteren Plastik-Wegwerfprodukten: Erlaubt bleiben weitere Wegwerfprodukte aus oder mit Kunststoff wie beispielsweise Feuchttücher und bestimmte Hygieneartikel, Zigaretten mit kunststoffhaltigen Filtern oder Wegwerfgetränkebecher. Sie müssen ebenfalls ab dem 3. Juli 2021 ein spezielles Kennzeichen erhalten, das vor Umweltschäden durch Plastik warnt und Verbraucherinnen und Verbraucher über die richtige Entsorgung informiert. 

 

Quelle: Bundesregierung